§ 16 Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/16#abs-1 (1) Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt, für die die Marke eingetragen ist, kann der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes verlangen, daß der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigefügt wird, daß es sich um eine eingetragene Marke handelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/16#abs-2 (2) Ist das Werk bereits erschienen, so beschränkt sich der Anspruch darauf, daß der Hinweis nach Absatz 1 bei einer neuen Auflage des Werkes aufgenommen wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/16#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn das Nachschlagewerk in der Form einer elektronischen Datenbank vertrieben wird oder wenn zu einer elektronischen Datenbank, die ein Nachschlagewerk enthält, Zugang gewährt wird.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 16 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BPatG, 15.02.2011 – 27 W (pat) 100/10Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten II" – zum Rechtsschutzbedürfnis des Löschungsantragstellers: auch bei zuvor durch die Gesellschaft beantragter Löschung kann jeder Gesellschafter Löschungsantrag stellen – zur Rechtskraftbindung: Entscheidung über Löschungsantrag der Gesellschaft führt zu keiner Rechtskraftbindung gegenüber ihren Gesellschaftern – zum Prüfungsumfang im Löschungsverfahren: bei Markeneintragung als verkehrsdurchgesetztes Zeichen werden auch absolute Schutzhindernisse überprüft – zum Eintragungszeitpunkt war "Gelbe Seiten" kein Synonym für "Branchenverzeichnisse" – Schutzfähigkeit der Marke auch ohne VerkehrsdurchsetzungZitiert von 2
- BPatG, 09.03.2010 – 27 W (pat) 211/09Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "GELBE SEITEN" – zur Darlegungs- und Beweislast einer verkehrsdurchgesetzten Marke im Löschungsverfahren - zu den Anforderungen an den Nachweis eines beschreibenden Gehalts Begriffs - zur Berücksichtigungsfähigkeit von Verkehrsbefragungen, welche für eine gleichlautende frühere Marke durchgeführt wurden - zu den die subjektiven Voraussetzungen für eine Bösgläubigkeit – Unterscheidungskraft und kein Freihaltungsbedürfnis zum Eintragungszeitpunkt – Verkehrsdurchsetzung – keine Bösgläubigkeit – keine Löschung der MarkeZitiert von 2
- BPatG, 06.12.2000 – 29 W (pat) 206/99
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.