Gesetze / Marktstammdatenregisterverordnung

MaStRV

§ 6 Erforderliche Daten zur Registrierung

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Bei jeder Registrierung müssen die Daten eingetragen werden, die nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind.

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