Gesetze / Marktstammdatenregisterverordnung
MaStRV§ 6 Erforderliche Daten zur Registrierung
Stand: 10.06.2019
Bei jeder Registrierung müssen die Daten eingetragen werden, die nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 6 MaStRV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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- OLG Düsseldorf, 11.12.2024 – 3 Kart 535/24Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.