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§ 6 MaStRV — Erforderliche Daten zur Registrierung

Marktstammdatenregisterverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei jeder Registrierung müssen die Daten eingetragen werden, die nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind.