Gesetze / Marktstammdatenregisterverordnung
MaStRV§ 24 Berichterstattung
Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag im Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ jährlich über Erfahrungen mit dem Marktstammdatenregister und seiner Entwicklung.
Änderungsverlauf
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16.07.2021 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 9a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I 3026)
BGBl. 2021 I S. 3026
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14.07.2021 Ausfertigung
§ 24 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2021 (BGBl. I 2860)
BGBl. 2021 I S. 2860
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.