Gesetze / Marktorganisationsgesetz
MOG§ 8a Branchenvereinbarungen und Preisberichterstattung
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soweit dies zur Durchführung von Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 erforderlich ist, Vorschriften über das Verfahren hinsichtlich Branchenvereinbarungen und der Markt- und Preisberichterstattung zu erlassen.
Änderungsverlauf
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16.01.2016 Ausfertigung
§ 8a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I 52)
BGBl. I S. 52
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