Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
MDBNDVerfSchVDV§ 49 Bestandteile der Laufbahnprüfung
Stand: 16.08.2019
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.