Gesetze / Meeresbodenbergbaugesetz
MBergG§ 3 Ausführung durch das Landesamt
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Das Landesamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.
Änderungsverlauf
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08.12.2010 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I 1864)
BGBl. 2010 I S. 1864
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