Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

MBankDVDV

§ 10 Mündlicher Teil

Stand: 01.10.2025

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBankDVDV/10#abs-1 (1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus zwei Abschnitten, und zwar aus

1.
einer Gruppenaufgabe und
2.
einem strukturierten Interview.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBankDVDV/10#abs-2 (2) Der mündliche Teil dient dazu, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst im Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ und in weiteren Kompetenzbereichen zu ermitteln.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MBankDVDV/10#abs-3 (3) Näheres zu den Kompetenzbereichen, ihrer Zuordnung zu den Abschnitten und zur Gewichtung der beiden Abschnitte für die Ermittlung der Teilnoten der Kompetenzbereiche nach § 11 Absatz 3 wird in den Auswahlrichtlinien festgelegt.

§ 9 § 11