Gesetze / MBankDVDV · BGBl I 2017, 3316
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
29 Normen · ausgefertigt 30.08.2017 · letzte Änderung 01.10.2025 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1Vorbereitungsdienst
- § 2Ausbildungsziele
- § 3Erholungsurlaub
- § 4Nachteilsausgleich
- § 5Bewertung der Leistungen
- Abschnitt 2 · Auswahlverfahren und Einstellung
- § 6Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 7Auswahlkommission
- § 8Teile des Auswahlverfahrens
- § 9Schriftlicher Teil
- § 10Mündlicher Teil
- § 11Bewertung der im Auswahlverfahren erbrachten Leistungen
- § 12Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren
- § 13Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens
- Abschnitt 3 · Ausbildung
- § 14Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
- § 15Ausbildungsrahmenplan, Lehrpläne, Ausbildungspläne
- § 16Fachtheoretische Ausbildung
- § 17Berufspraktische Ausbildung
- § 18Zusammenfassendes Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl
- Abschnitt 4 · Laufbahnprüfung
- § 19Bestandteile
- § 20Organisation
- § 21Prüfungskommission
- § 22Schriftliche Abschlussprüfung
- § 23Mündliche Abschlussprüfung
- § 24Fernbleiben, Rücktritt
- § 25Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 26Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 27Abschlusszeugnis
- § 28Prüfungsakte, Einsichtnahme
- § 29Wiederholung der Laufbahnprüfung
Änderungsverlauf
- 01.10.2025 — 9 Normen geändert · §§ 1, 4, 6, 7 und 5 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.