nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 10 MBankDVDV — Mündlicher Teil

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank  
Stand: 01.10.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus zwei Abschnitten, und zwar aus

- 1. einer Gruppenaufgabe und

- 2. einem strukturierten Interview.

(2) Der mündliche Teil dient dazu, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst im Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ und in weiteren Kompetenzbereichen zu ermitteln.

(3) Näheres zu den Kompetenzbereichen, ihrer Zuordnung zu den Abschnitten und zur Gewichtung der beiden Abschnitte für die Ermittlung der Teilnoten der Kompetenzbereiche nach § 11 Absatz 3 wird in den Auswahlrichtlinien festgelegt.

---

Zitiervorschlag: § 10 MBankDVDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/MBankDVDV/10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
