Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei MBPolVDVDV § 50 Prüfungsamt Stand: 20.03.2020 Bund Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig.