Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 49 Zeitpunkt
Stand: 20.03.2020
Die Laufbahnprüfung findet am Ende des Laufbahnlehrgangs statt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 49 MBPolVDVDV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.