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§ 50 MBPolVDVDV — Prüfungsamt

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 20.03.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig.