Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 24 Laufbahnlehrgang
Stand: 20.03.2020
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/24#abs-1 (1) Ziel des Laufbahnlehrgangs ist es,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/24#abs-2 (2) Der Laufbahnlehrgang umfasst
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/24#abs-3 (3) Im Laufbahnlehrgang ist in jedem der in Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b, e und f genannten Fächer mindestens ein Leistungstest durchzuführen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/24#abs-4 (4) Näheres legt die Bundespolizeiakademie mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums im Ausbildungsplan fest.