Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 25 Durchführung der Leistungstests
Stand: 20.03.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/25#abs-1 (1) Ein Leistungstest kann durchgeführt werden in Form
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/25#abs-2 (2) Gruppenleistungen sind bei Referaten, Präsentationen, mündlichen Überprüfungen oder praktischen Überprüfungen zulässig, wenn die Einzelbeiträge abgegrenzt werden können und eine Bewertung jedes Einzelbeitrags möglich ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/25#abs-3 (3) Ein Leistungstest kann aus mehreren Teilen bestehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/25#abs-4 (4) Näheres legt die Bundespolizeiakademie mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums im Ausbildungsplan fest.