Gesetze / Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
BMVergV§ 1
Stand: 10.06.2019
Vergütungen für Mehrarbeit an Beamtinnen und Beamte des Bundes dürfen nur nach Maßgabe dieser Verordnung gezahlt werden.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 1 BMVergV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Bremen, 01.04.2026 – 6 K 1258/24
- OVG Bremen, 03.09.2025 – 2 LC 361/24Zitiert von 1
- VG Berlin, 19.05.2022 – VG 28 K 563.19
- OVG NRW, 27.04.2017 – 1 A 2064/14Kein Anspruch der Erbin eines Beamten auf Abgeltung von Mehrarbeit bei fehlenden zwingenden dienstlichen Gründen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 12
- VG Düsseldorf, 20.07.2012 – 13 K 5977/11Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 20.07.2012 – 13 K 7472/11Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.