Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
LwVfG§ 33 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 33 LwVfG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 33 LwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 24.11.2006 – BLw 12/06
- BGH, 17.10.2012 – BLw 1/12Landwirtschaftsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts in Verfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- BGH, 11.10.2012 – BLw 14/11Landwirtschaftliches Bodenrecht: Löschung des Hofvermerks durch den Vorerben
- BGH, 04.11.2010 – BLw 8/10Landwirtschaftssache: Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde bezüglich der Ablehnung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
- BGH, 13.10.2010 – BLw 4/10Höferecht: Berücksichtigung von Steuerbelastungen bei der Berechnung des Nachabfindungsanspruchs der Miterben
- BGH, 29.10.2009 – BLw 7/09
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 09.07.2013 – 10 W 77/12Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 11.11.2010 – 15 W 56/10
- BGH, 24.04.2009 – BLw 21/08
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 LwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.