Gesetze / Luftverkehrs-Ordnung
LuftVO§ 43 Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 – 8 A 10979/13
- BVerwG, 26.01.2023 – 7 CN 1/22Kein Flugverbot auf der Grundlage des BundesnaturschutzgesetzesZitiert von 9
- BAG, 07.12.2005 – 5 AZR 228/05Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wirksamkeit des tariflichen Ausschlusses der Mehrflugstundenvergütung bei krankheitsbedingtem Flugausfall KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- OVG NRW, 13.12.2024 – 22 D 35/24.AKZitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 14.02.2023 – 12 LB 128/19Anforderungen an die luftverkehrsrechtliche Zustimmung zur Errichtung einer Windenergieanlage nahe einem Segelfluggelände KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- OVG Schleswig, 19.01.2017 – 1 LB 18/15Windkraftanlage: Versagung der luftrechtlichen Zustimmung wegen konkreter Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 40
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 LuftVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Regelungen, Genehmigungen und Festlegungen nach § 2 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und 3, § 17 Absatz 1, § 22 Absatz 2 Satz 1, den §§ 28, 29, 30, 31 Absatz 2, § 32 Absatz 2, § 35 Absatz 1 und § 41 Absatz 1 werden durch die dort benannte Behörde in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht.