§ 29b
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 104
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Nach Gewicht
- BVerwG, 04.04.2012 – 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10, 4 C 8/09, 4 C 9/09, 4 C 1/10, 4 C 2/10, 4 C 3/10, 4 C 4/10, 4 C 5/10, 4 C 6/10Unzulässigkeit planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht; Kontingent für die Gesamtnacht; Schallschutz für gewerbliche Grundstücke; Einwendungsgelegenheit bei Betriebsregelungsänderung; Beweisregel bzgl. Ausgangsdaten einer Nachfrageprognose; Spezialgesetz-Charakter des Fluglärmschutzgesetzes; konkretisierende Gewichtungsvorgaben in Grundsätzen der Raumordnung; zur Verhältnismäßigkeit beim Lärmschutzkonzept; kein passiver Schallschutz für Gewerbebetriebe nach FluglärmschutzgesetzZitiert von 125
- BVerwG, 23.01.2017 – 4 B 39/15Ausbau Flughafen Frankfurt/Main; Planfeststellungsverfahren; Nachtrandzeiten; LärmschutzZitiert von 8
- VGH Hessen, 27.05.2014 – 9 C 2269/12.TZitiert von 4
- VGH Hessen, 01.10.2013 – 9 C 573/12.TZitiert von 6
- VGH Hessen, 17.04.2013 – 9 C 147/12.TZitiert von 8
- VGH Hessen, 17.04.2013 – 9 C 179/12.TZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 22.01.2026 – 7 D 253/24.AK
- OVG NRW, 23.08.2024 – 20 D 135/23.AK
- VG Karlsruhe, 16.07.2024 – 8 K 1485/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29b LuftVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/29b#abs-1 (1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/29b#abs-2 (2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.