Gesetze / Verordnung über Luftfahrtpersonal
LuftPersV§ 109 Prüfung
Stand: 25.01.2022
Der Bewerber hat in einer Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem fachlichen Wissen und seinem praktischen Können die Anforderungen erfüllt, die an einen Prüfer von Luftfahrtgerät zu stellen sind.