Gesetze / 3. DVLuftGerPV LuftGerPV1998DV 3 § 8 Gültigkeit der Anerkennung Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 24.06.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Anerkennung wird befristet erteilt und kann mit Auflagen verbunden werden. Die Anerkennung kann auf die Berechtigung zur Musterprüfung bestimmter Arten von Luftsportgerät beschränkt werden.