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§ 8 LuftGerPV1998DV 3 — Gültigkeit der Anerkennung

3. DVLuftGerPV

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 24.06.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Anerkennung wird befristet erteilt und kann mit Auflagen verbunden werden. Die Anerkennung kann auf die Berechtigung zur Musterprüfung bestimmter Arten von Luftsportgerät beschränkt werden.