Gesetze / 3. DVLuftGerPV

LuftGerPV1998DV 3

§ 6 Organisatorische Voraussetzungen

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV1998DV%203/6#abs-1 (1) Für die Musterprüfung muss eine Leitung der Prüfstelle benannt sein.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV1998DV%203/6#abs-2 (2) Die Zuständigkeiten für alle Aufgaben im Rahmen der Musterprüfung müssen eindeutig festgelegt sein.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV1998DV%203/6#abs-3 (3) Der Antragsteller muss zur Anerkennung ein Prüfstellenhandbuch für die Durchführung von Musterprüfungen vorlegen.

§ 5 § 7