Gesetze / Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

LuftBO

§ 23 Verwendung des Luftfahrzeugs

Stand: 10.06.2019

Bund

Ein Luftfahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit dem im Lufttüchtigkeitszeugnis eingetragenen Verwendungszweck (Kategorie) betrieben werden.

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