Gesetze / Landesrecht Bayern / Landesstraf- und Verordnungsgesetz
LStVGArt. 51 Amtliche Bekanntmachung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LStVG/51#abs-1 (1) Für die amtliche Bekanntmachung von Verordnungen der Gemeinden, Landkreise, Landratsämter, Bezirke und Regierungen gelten die Vorschriften über die Bekanntmachung kommunaler Satzungen entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LStVG/51#abs-2 (2) Lassen sich die Grenzen des Geltungsbereichs einer Verordnung oder die Grenzen des Bereichs, in dem einzelne ihrer Vorschriften gelten, nicht hinreichend deutlich und anschaulich beschreiben oder durch Abdruck einer genauen Karte festlegen, so genügt es, wenn die Verordnung die Grenzen des Bereichs grob umschreibt und im übrigen auf Karten (Maßstab mindestens 1 : 25 000) oder Verzeichnisse Bezug nimmt. Diese Unterlagen müssen von der in der Verordnung bezeichneten Behörde archivmäßig verwahrt werden und allgemein zugänglich sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LStVG/51#abs-3 (3) Ist es zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben, Gesundheit oder zum Schutz von Sachgütern erforderlich, eine Verordnung sofort bekanntzumachen und ist eine Bekanntmachung andernfalls nicht rechtzeitig möglich, so kann die Verordnung auch im Internet, in Rundfunk oder Medien oder durch geeignete Kommunikationsmittel wirksam bekannt gemacht werden. Der Wortlaut der Verordnung ist anschließend nachrichtlich im amtlichen Verkündungsorgan zu veröffentlichen, soweit er nicht bereits im Rahmen der Bekanntmachung nach Satz 1 öffentlich und dauerhaft gesichert nachlesbar ist.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art. 51 LStVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 16.09.2022 – 19 N 20.232Zitiert von 4
- VGH Bayern, 16.09.2022 – 19 N 19.1368Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen die Verkürzung von Schonzeiten für Schalenwild in Schutzwaldsanierungsgebieten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VGH Bayern, 04.10.2021 – 20 N 20.767Unwirksamkeit der bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkung wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- VGH Bayern, 27.08.2025 – 8 N 22.41Zitiert von 1
- VGH Bayern, 13.05.2022 – 8 N 19.2035, 8 N 19.2037Zitiert von 5
- VGH Bayern, 13.05.2022 – 8 N 19.2038, 8 N 19.2039Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 10.05.2022 – 1 B 19.362Baugenehmigung: Beurteilungszeitpunkt bei Neuerlass einer Örtlichen Bauvorschrift; Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 51 LStVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.