Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
DVLStHV§ 5a Ablehnung der Eintragung
Stand: 01.09.2026
Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder der Leitung einer Beratungsstelle in das elektronische Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 5a DVLStHV →
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- FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 – 12 K 14345/12Zitiert von 1
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