Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
DVLStHV§ 5a Ablehnung der Eintragung
Stand: 10.06.2019
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- FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 – 12 K 14345/12Zitiert von 1
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Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.