§ 5a LStHVDV — Ablehnung der Eintragung

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.