Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sondernutzungsgebührenverordnung Landesstraßen
LSonGebV§ 1 Sondernutzungsgebühren
Stand: 02.08.2026
Für Sondernutzungen an Landesstraßen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben.