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§ 1 LSonGebV (Brandenburg) — Sondernutzungsgebühren

Sondernutzungsgebührenverordnung Landesstraßen

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Sondernutzungen an Landesstraßen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben.