Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker

LMChemPV

§ 2 Bewerbung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LMChemPV/2#abs-1 (1) Bewerbungen sind an das Landeslabor Berlin-Brandenburg zu richten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LMChemPV/2#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen:

ein Lebenslauf,

Nachweise über ein Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität und/oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland und Zeugnisse über die nach der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungen oder

ein Nachweis über eine Ausbildung nach § 2 Abs. 2 LMChemG.

§ 1 § 3