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§ 2 LMChemPV (Brandenburg) — Bewerbung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bewerbungen sind an das Landeslabor Berlin-Brandenburg zu richten.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

ein Lebenslauf,

Nachweise über ein Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität und/oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland und Zeugnisse über die nach der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungen oder

ein Nachweis über eine Ausbildung nach § 2 Abs. 2 LMChemG.