Gesetze / Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge

LKWÜberlStVAusnV

§ 13 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen

Bund3 Fassungen

Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 sind nicht mehr anzuwenden:

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