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§ 13 LKWÜberlStVAusnV — Übergangs- und Anwendungsbestimmungen

Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 09.10.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 sind nicht mehr anzuwenden: