Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesjugendhilfegesetz

LJHG

§ 41 Verwaltungsvorschriften

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen

1. das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Staatsministerium für Kultus im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1,

2. das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 3 und 5 sowie

3. das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Staatsministerium für Kultus im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu § 27 Absatz 1.

§ 40 § 42