Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesjugendhilfegesetz
LJHG§ 41 Verwaltungsvorschriften
Stand: 26.08.2026
Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen
1. das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Staatsministerium für Kultus im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1,
2. das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 3 und 5 sowie
3. das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Staatsministerium für Kultus im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu § 27 Absatz 1.