Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeshaushaltsordnung
LHO§ 53 Billigkeitsleistungen
Stand: 30.07.2026
Wird zitiert von 3
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- VG Karlsruhe, 11.07.2024 – 1 K 2711/23Zitiert von 13
- VG Koblenz, 26.03.2026 – 4 K 906/25.KO
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2023 – 14 S 2699/22Corona-Novemberhilfe: Kein Anspruch auf Bewilligung bei Eigenkapitalverlust einer kommunalen GmbH trotz Patronatserklärung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 66
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Leistungen aus Gründen der Billigkeit dürfen nur gewährt werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.