Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesdisziplinargesetz
LDG§ 35 (aufgehoben)
Stand: 30.07.2026
Für § 35 LDG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 35 LDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Brandenburg, 26.03.2013 – 6 U 62/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2014 – OVG 81 D 4.11Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.