Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz

LwAnpG

§ 40 Anzuwendende Vorschriften

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/40#abs-1 (1) Auf den Formwechsel von kooperativen Einrichtungen sind im übrigen die §§ 23 und 24 sowie 26 bis 38 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Mitglieds der LPG tritt der Trägerbetrieb.

§ 39 § 41