Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 40 Anzuwendende Vorschriften
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/40#abs-1 (1) Auf den Formwechsel von kooperativen Einrichtungen sind im übrigen die §§ 23 und 24 sowie 26 bis 38 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Mitglieds der LPG tritt der Trägerbetrieb.