Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 40 Anzuwendende Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAnpG/40#abs-1 (1) Auf den Formwechsel von kooperativen Einrichtungen sind im übrigen die §§ 23 und 24 sowie 26 bis 38 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des Mitglieds der LPG tritt der Trägerbetrieb.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 40 LwAnpG →
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