Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz

LwAnpG

§ 1 Gewährleistung des Eigentums

Stand: 10.06.2019

Bund6 Entscheidungen

Privateigentum an Grund und Boden und die auf ihm beruhende Bewirtschaftung werden in der Land- und Forstwirtschaft im vollen Umfang wiederhergestellt und gewährleistet.

§ 2