Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 18 Anzuwendende Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Auf den Zusammenschluß sind im übrigen die §§ 8 und 9 entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpGStand: 10.06.2019
Auf den Zusammenschluß sind im übrigen die §§ 8 und 9 entsprechend anzuwenden.