Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 111 Holztechnik
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/111#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Technikwissenschaftliche Aspekte
a)
berufsfeldtypische Bau- und Werkstoffe,
b)
Erzeugung und Verarbeitung von Holz- und Faserwerkstoffen,
c)
Grundlagen der Möbel- und Bauelementekonstruktion,
d)
baulich-konstruktiver und chemischer Holzschutz,
e)
Technologien der Oberflächenveredelung,
2. Naturwissenschaftliche Aspekte
a)
Grundlagen der Bau- und Holzphysik,
b)
Grundlagen der Bau- und Holzchemie,
c)
Grundlagen der Bau- und Holzbiologie,
d)
Mathematik des Berufsfeldes und
3. Berufsfelddidaktik
a)
didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld,
b)
Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,
c)
institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/111#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Bereich Bau-, Holz- und Faserwerkstoffe, Holzschutz: Anatomie des Holzes sowie der Holz- und Faserwerkstoffe; Eigenschaften, Stoffstrukturen und Verhalten von Werkstoffen in Abhängigkeit von physikalischen, chemischen und biologischen Einflüssen; Tropenholzkunde und -problematik; Verfahrenstechnologien zur Herstellung von Holz- und Faserwerkstoffen; Ursachen von Holzfehlern und Holzschädigungen sowie deren Folgen für die Nutzbarkeit; pflanzliche und tierische Schädigungen an Bauholz und Holzwerkstoffen; Schadenserkennung, Begutachtung und Sanierung; baulich-konstruktiver und chemischer Holzschutz auch unter Nachhaltigkeitsaspekten,
2. Bereich Erzeugung und Verarbeitung von Holz- und Faserwerkstoffen, Oberflächenveredelung: industrielle, maschinelle und handwerkliche Verfahren zur Erzeugung, Aufbereitung und Verarbeitung von Holz- und Faserwerkstoffen; Umformen und Fügen von Holz- und Holzwerkstoffen; Verfahren und Mechanismen der Holztrocknung; Erfordernisse und Technologien der Holzmodifikation; Eigenschaften, Verhalten und Verwendung von Oberflächenbeschichtungsmaterialien und Klebstoffen auch unter Nachhaltigkeitsaspekten; Verarbeitungstechnologien von Beschichtungsmaterialien zur Oberflächenveredelung; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie
3. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/111#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 und 2.