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# § 111 LAPO I (Sachsen) — Holztechnik

Lehramtsprüfungsordnung I  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Studium umfasst:

1. Technikwissenschaftliche Aspekte

a)

berufsfeldtypische Bau- und Werkstoffe,

b)

Erzeugung und Verarbeitung von Holz- und Faserwerkstoffen,

c)

Grundlagen der Möbel- und Bauelementekonstruktion,

d)

baulich-konstruktiver und chemischer Holzschutz,

e)

Technologien der Oberflächenveredelung,

2. Naturwissenschaftliche Aspekte

a)

Grundlagen der Bau- und Holzphysik,

b)

Grundlagen der Bau- und Holzchemie,

c)

Grundlagen der Bau- und Holzbiologie,

d)

Mathematik des Berufsfeldes und

3. Berufsfelddidaktik

a)

didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld,

b)

Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,

c)

institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns.

(2) Prüfungsinhalte sind:

1. Bereich Bau-, Holz- und Faserwerkstoffe, Holzschutz: Anatomie des Holzes sowie der Holz- und Faserwerkstoffe; Eigenschaften, Stoffstrukturen und Verhalten von Werkstoffen in Abhängigkeit von physikalischen, chemischen und biologischen Einflüssen; Tropenholzkunde und -problematik; Verfahrenstechnologien zur Herstellung von Holz- und Faserwerkstoffen; Ursachen von Holzfehlern und Holzschädigungen sowie deren Folgen für die Nutzbarkeit; pflanzliche und tierische Schädigungen an Bauholz und Holzwerkstoffen; Schadenserkennung, Begutachtung und Sanierung; baulich-konstruktiver und chemischer Holzschutz auch unter Nachhaltigkeitsaspekten,

2. Bereich Erzeugung und Verarbeitung von Holz- und Faserwerkstoffen, Oberflächenveredelung: industrielle, maschinelle und handwerkliche Verfahren zur Erzeugung, Aufbereitung und Verarbeitung von Holz- und Faserwerkstoffen; Umformen und Fügen von Holz- und Holzwerkstoffen; Verfahren und Mechanismen der Holztrocknung; Erfordernisse und Technologien der Holzmodifikation; Eigenschaften, Verhalten und Verwendung von Oberflächenbeschichtungsmaterialien und Klebstoffen auch unter Nachhaltigkeitsaspekten; Verarbeitungstechnologien von Beschichtungsmaterialien zur Oberflächenveredelung; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie

3. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel.

(3) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 und 2.

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Zitiervorschlag: § 111 LAPO I (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 27.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/111

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