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LAPO I

§ 110 Gesundheit und Pflege

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/110#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Berufsfeldwissenschaftliche Grundlagen

a)

historische und aktuelle Entwicklung der Gesundheitsberufe,

b)

Berufe des Gesundheitswesens, ihre Systematik und institutionelle Rahmenbedingungen,

c)

Einführung in Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Arbeiten,

2. Gesundheits- und sozialwissenschaftliche Grundlagen

a)

Erklärungsmodelle von Gesundheit und Krankheit,

b)

Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation,

c)

Gesundheitsforschung, Epidemiologie und Public Health,

d)

Gesundheitspolitik, -ökonomie und -gesetzgebung,

e)

Gesundheitsmanagement und -verwaltung,

3. Medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen

a)

Anatomie, Physiologie und Biochemie,

b)

allgemeine und spezielle Pathologie,

c)

Mikrobiologie und Hygiene,

d)

Pharmakologie und

4. Berufsfelddidaktik

a)

gesundheits- und pflegedidaktische Handlungs- und Forschungsfelder,

b)

Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,

c)

institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/110#abs-2 (2) In der Vertiefungsrichtung umfasst das Studium darüber hinaus:

1. Vertiefungsrichtung Gesundheit

a)

Grundlagen der Zahnmedizin,

b)

Grundlagen der Pharmazie,

c)

besondere Aspekte der Betriebswirtschaft und des Managements,

2. Vertiefungsrichtung Pflege

a)

pflegewissenschaftliche Theorien, Modelle und Konzepte,

b)

Pflegeforschung,

c)

klinische Pflegephänomene,

d)

Instrumente pflegerischer Handlungsfelder und

3. Vertiefungsrichtung Therapie

a)

therapiewissenschaftliche Theorien und Modelle,

b)

Konzepte, Instrumente und Techniken therapeutischen Handelns,

c)

therapiebezogene Forschung,

d)

spezielle psychologische und pathopsychologische Grundlagen therapeutischen Handelns.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/110#abs-3 (3) Prüfungsinhalte sind:

1. Vertiefungsrichtung Gesundheit: Darstellung ausgewählter medizinischer und zahnmedizinischer Gesundheitsprobleme; Analyse und Bewertung medizinischer und zahnmedizinischer Diagnostik und Therapie; kritische Reflexion der medizinischen und zahnmedizinischen Entwicklung unter fachwissenschaftlicher, gesundheitspolitischer und ethischer Perspektive; Ableitung relevanter Forschungs- und Entwicklungsaufgaben; Darstellung relevanter Grundlagen der klinischen Pharmazie und speziellen Pharmakologie; Entwicklung zentraler Problemfelder im Hinblick auf Multimorbidität, chronische Erkrankungen, Geschlecht, Lebensalter; Reflexion pharmakoepidemiologischer Befunde unter ethischen und pharmakoökonomischen Gesichtspunkten; Erläuterung institutioneller und konzeptioneller Grundlagen von Gesundheitsmanagement, -recht und -verwaltung; analytische Untersuchung des Gesundheitssystems und Ableitung zentraler gesundheitspolitischer Problemfelder; Entwicklung von Perspektiven zur Qualitätssicherung in gesundheitsberuflichen Handlungsfeldern,

2. Vertiefungsrichtung Pflege: Darstellung und ausgewählte Konkretisierung von Theorien und Modellen pflegerischen Handelns unter Bezugnahme auf ein pflegerisches Handlungsfeld; mehrperspektivische Beschreibung und Reflexion ausgewählter Pflegephänomene; Kenntnis der Instrumente zur Qualitätssicherung in der Pflege und Bewertung ihrer Bedeutung für pflegerisches Handeln; Analyse pflegewissenschaftlicher Forschungsstudien und Entwicklung weiterführender Perspektiven,

3. Vertiefungsrichtung Therapie: Darstellung therapiewissenschaftlicher Modelle; ausgewählte Konkretisierung und Begründung im Zusammenhang mit ausgewählten therapeutischen Handlungsfeldern; Kenntnis und Bewertung von Konzepten, Instrumenten und Techniken therapeutischen Handelns einschließlich ihrer Wirksamkeit und Bedeutung für das berufliche Handeln; Analyse therapiewissenschaftlicher Forschungsstudien und Entwicklung weiterführender Perspektiven sowie

4. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Darstellung ausgewählter gesundheits- und pflegedidaktischer Theorien sowie Methodenkonzepte; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/110#abs-4 (4) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf die jeweilige Vertiefungsrichtung nach Absatz 2.

§ 109 § 111