Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 112 Lebensmittel-, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/112#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Ernährungswissenschaftliche Grundlagen
a)
Lebensmittelchemie,
b)
Ernährungsphysiologie und Biochemie der Ernährung,
c)
Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene,
d)
Ernährungssoziologie, -psychologie und -ökonomie,
2. Lebensmitteltechnologische Grundlagen
a)
Maschinentechnik,
b)
Verfahrenstechnik,
c)
Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement,
3. Haushaltswissenschaftliche Grundlagen
a)
betriebswirtschaftliche Grundlagen,
b)
Wirtschaftslehre der Arbeits- und Ausbildungsstätten im Berufsfeld, insbesondere die Sozioökonomie von Großhaushalten,
c)
Arbeitslehre und
4. Berufsfelddidaktik
a)
didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld,
b)
Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,
c)
institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/112#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Theorien, Modelle und Konzepte natur- und geisteswissenschaftlichen Arbeitens im Berufsfeld: Darstellung und Bewertung ernährungsphysiologischer und ernährungsökologischer Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme als Ausdruck von Kultur und Gesellschaft, Vergleich der Erklärungsmöglichkeiten haushälterischen Handelns in verschiedenen haushaltswissenschaftlichen Ansätzen,
2. Arbeitsprozesse und Aufgaben in der Produktion und im Dienstleistungsbereich: Darstellung und Reflexion der Heterogenität des Berufsfeldes; vergleichende Reflexion linearer und iterativer Arbeitsprozesse; Einordnung ökonomischer Ressourcen im Zusammenhang mit der Lebensmittelherstellung, der Lebensmittelverarbeitung, dem Vertrieb von Lebensmitteln und der Herstellung von Mahlzeiten,
3. Umweltrelevanz im Umgang mit Lebensmitteln: Darstellung, Analyse und Bewertung der Nutzung ökologischer Ressourcen im Zusammenhang mit der Lebensmittelherstellung, der Lebensmittelverarbeitung einschließlich Vertrieb von Lebensmitteln sowie der Herstellung von Mahlzeiten unter besonderer Berücksichtigung von Globalisierung und Nachhaltigkeit,
4. Beratung als Aufgabe in der Berufsausübung: Ernährungsberatung, Verkaufsberatung, Begründung der Auswahl von Methoden und Medien zur Unterstützung der Beratungsprozesse sowie
5. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/112#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4.