Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 109 Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/109#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Technikwissenschaftliche Aspekte
a)
Baukonstruktionen des Hoch- und Ausbaus,
b)
berufsfeldtypische Bau- und Werkstoffe,
c)
Beschichtungs- und Oberflächentechnologien im Berufsfeld,
2. Naturwissenschaftliche und gestalterische Aspekte
a)
Chemie der Farb- und Beschichtungsstoffe,
b)
Ansätze der Gestaltungs- und Darstellungslehre,
c)
Grundlagen des Grafik- und Layoutdesigns sowie
3. Berufsfelddidaktik
a)
didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld,
b)
Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte,
c)
institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/109#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Bereich Beschichtungs- und Oberflächentechnologien: Beschichtungs- und Hilfsstoffe; ökologische Anforderungen unter Berücksichtigung eines ressourcenbewussten Einsatzes von Stoffen und Materialien; Abhängigkeiten zwischen Beschichtungsstoff, Beschichtungsaufbau, Beschichtungsträger und Applikationsverfahren; industrielle, maschinelle und handwerkliche Applikationstechnologien und deren Anwendungsgebiete; Vor- und Nachteile berufsfeldtypischer Maschinen, Geräte und Hilfsmittel; Sonderlacktechniken, Putz- und Spachteltechniken, Folienbeschichtungen; berufsfeldtypische Mess- und Prüfverfahren im Zusammenhang mit der Beschichtung von Oberflächen,
2. Bereich Farb- und Beschichtungsstoffe sowie Bau- und Werkstoffe als Untergründe: Eigenschaften und Verwendung von Farb- und Beschichtungsstoffen; chemische Strukturen und das Verhalten von organischen und anorganischen Binde-, Löse- und Verdünnungsmitteln, Farbmitteln, Füllstoffen und Additiven; physikalische und chemischen Trocknungs- und Härtungsprozesse; Eigenschaften, Verhalten und Stoffstrukturen berufsfeldtypischer organischer und anorganischer Untergründe; ökologische Anforderungen unter Berücksichtigung eines ressourcenbewussten Einsatzes von Stoffen und Materialien; berufsfeldtypische Mess- und Prüfverfahren zur qualitativen Bewertung von Farb- und Beschichtungsstoffen sowie
3. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/109#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 und 2.