Gesetze / Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
KrWaffKontrG§ 6 Versagung der Genehmigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- VG Berlin, 02.11.2020 – 4 K 386.19Zitiert von 4
- VG Berlin, 02.11.2020 – VG 4 K 385.19
- VG Berlin, 02.12.2024 – 4 L 801/24Zitiert von 3
- VG Berlin, 30.09.2025 – 4 L 360/25
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2024 – OVG 1 S 46/24Zitiert von 4
- VG Berlin, 12.11.2025 – 4 K 130/24
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 03.02.2026 – 2 BvR 1626/25Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel - keine hinreichende Darlegung einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch fachgerichtliche Verneinung einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 1 Abs 2 GG und dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG - allgemein drittschützende Wirkung des § 8 Abs 1 AWG, § 8 Abs 1 AWV iVm § 4 Abs 1 AWG verfassungsrechtlich nicht gebotenZitiert von 3
- VG Berlin, 12.11.2025 – 4 K 45/24Zitiert von 1
- VG Berlin, 10.06.2024 – 4 L 44/24Zitiert von 7
11 Entscheidungen zu § 6 KrWaffKontrG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 KrWaffKontrG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KrWaffKontrG/6#abs-1 (1) Auf die Erteilung einer Genehmigung besteht kein Anspruch.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KrWaffKontrG/6#abs-2 (2) Die Genehmigung kann insbesondere versagt werden, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KrWaffKontrG/6#abs-3 (3) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KrWaffKontrG/6#abs-4 (4) Andere Vorschriften, nach denen für die in den §§ 2 bis 4a genannten Handlungen eine Genehmigung erforderlich ist, bleiben unberührt.