Gesetze / Kostenbeitragsverordnung
KostenbeitragsV§ 7 Einsatz des Kindergelds
Ein Elternteil hat unabhängig von einer einkommensabhängigen Heranziehung nach den §§ 1 bis 6 einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergelds zu zahlen, wenn
Änderungsverlauf
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05.12.2013 Ausfertigung
§ 7 geändert, Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I 4040)
BGBl. 2013 I S. 4040
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