§ 7 Hilfe für Gefangene
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- VG Berlin, 18.09.2023 – 34 K 54/22
- VG Berlin, 16.05.2023 – 34 K 183/20Zitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 – OVG 10 S 45.12Zitiert von 2
- BGH, 14.09.2010 – 3 StR 573/09Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verwertbarkeit von Äußerungen des deutschen Beschuldigten in ausländischer Haft im Rahmen eines Gesprächs mit einem deutschen Konsularbeamten nach Misshandlungen durch die ausländischen BehördenZitiert von 4
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2024 – OVG 9 N 70/23Feststellungsinteresse bei behaupteten Pflichtverletzungen bei der konsularischen Betreuung während einer Auslandshaft KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BGH, 07.06.2011 – 4 StR 643/10Strafverfahren: Rechtsfolgen der unterbliebenen Belehrung eines ausländischen Festgenommenen über sein Recht auf unverzügliche Benachrichtigung seiner konsularischen VertretungZitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Konsularbeamten sollen in ihrem Konsularbezirk deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene auf deren Verlangen betreuen und ihnen insbesondere Rechtsschutz vermitteln.