Gesetze / Landesrecht Sachsen / KennzVO · SächsGVBl. 1993 Nr. 29, S. 572, Fsn-Nr. 653-2.1
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Kennzeichnung der geschützten Teile von Natur und Landschaft
7 Normen · Ausgangsfassung vom 15.06.1993 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Kennzeichnung geschützter Teile von Natur und Landschaft
- § 2 Das Kennzeichen
- § 3 Zusatzkennzeichen
- § 4 Zuständigkeit
- § 5 aufgehoben
- § 6 Kennzeichnung bei Beschränkung des Betretungsrechtes und bei Betretungsverbot
- § 7 Inkrafttreten
- Anlagen
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
29.11.2001 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 29. November 2001 (SächsGVBl. 2002 S. 189)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.