Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kennzeichnungsverordnung

KennzVO

§ 1 Kennzeichnung geschützter Teile von Natur und Landschaft

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KennzVO/1#abs-1 (1) Das Symbol der Waldohreule ist amtliches Naturschutzkennzeichen im Freistaat Sachsen. Nationalparke und Biosphärenreservate können hiervon abweichend durch besondere gebietsspezifische Zeichen gekennzeichnet werden, sofern solche vom Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung festgelegt sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KennzVO/1#abs-2 (2) Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale sind mit den in der Anlage 1 abgebildeten fünfeckigen Naturschutztafeln zu kennzeichnen.

§ 2