Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 31 Evaluierung
Stand: 06.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 20.07.2024
Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren.